Beteiligungsprozess zum Jugendgesetz

Das Vorarlberger Jugendgesetz wurde im vergangenen Jahr überarbeitet und tritt diesen Frühling in Kraft. Ausgangspunkt war eine 2015 durchgeführte Befragung von rund 1.100 Jugendlichen.

Während einige Nachbarländer überhaupt kein Jugendgesetz haben, gibt es in Öster­reich gleich neun unterschiedliche. Eines für jedes Bundesland.
Abgesehen von dieser Vielfalt liegt es wohl auch an der Dynamik, mit der sich die Le­benswelten von Jugendlichen und Kindern entwickeln, dass es immer wieder Bestre­bungen gibt, diese Gesetze zu überarbeiten. So hat auch die Vorarlberger Landesregie­rung 2014 entschieden, das Jugendgesetz zu evaluieren und anzupassen. Um das Gesetz möglichst auch im Sinne der Betroffenen zu verbessern, sollten Jugend­liche und ExpertInnen bereits frühzeitig be­teiligt werden.

Zu Recht werden diese Prozesse manchmal als scheinheilig kritisiert.

Was genau Beteiligung in solchen Fällen be­deutet, ist nicht immer klar. Zu Recht werden diese Prozesse manchmal als scheinheilig kritisiert. Damit Sie als LeserIn sich eine eigene Meinung bilden können, beschreibe ich den Beteiligungsprozess rund um das Jugendgesetz im Folgenden näher.

Prozess

Im März 2015 wurden wir (Kairos) damit be­auftragt, eine Untersuchung des Vorarlber­ger Jugendgesetzes durchzuführen. Ziel war es, ein möglichst umfassendes Stimmungs­bild unter Jugendlichen und ExpertInnen zum Jugendgesetz einzufangen:

Wie denken die betroffenen Personen über das Jugendgesetz? Was passt, was muss ge­ändert werden?

Die Ergebnisse sollten dann im politischen Prozess als Informationsgrundlage für wei­tere Entscheidungen dienen. Für uns galt es, mit begrenzten Mitteln – rund 160 Arbeits­stunden waren veranschlagt – einen mög­lichst umfassenden Einblick zu erlangen.

Erhebung

Um mit den Ressourcen möglichst effizient zum Ziel zu gelangen, wurden drei unter­schiedliche Methoden angewandt:

1) Eine Online-Umfrage:

Damit sollte eine möglichst große Zahl von Ju­gendlichen erreicht werden. Über drei Monate wurden Jugendliche mit 15 Fragen zu acht The­men des Jugendgesetzes befragt. Sie konnten die unterschiedlichen Aspekte des bisherigen Gesetzes bewerten und gleichzeitig auch Vor­schläge zur Verbesserung machen.

Die Umfrage wurde über Schulen sowie die Verbandliche und Offene Jugendarbeit ge­streut und ist von 1.117 Jugendlichen ausge­füllt worden. Die hohe Anzahl an Beantwor­tungen lässt sich wahrscheinlich durch die Verfügbarkeit von Smartphones erklären: Das Ausfüllen einer Umfrage am Handy ist kurzweilig und passt so in das Kommunika­tionsschema der Sozialen Netzwerke.

2) Diskussion und Befragungen via Jugend­arbeit:

Um die Daten aus der Online-Befragung zu komplementieren, sind persönliche Inter­views und vertiefende Gespräche mit Ju­gendlichen aus Sicht der qualitativen Sozialforschung sinnvoll. Allerdings sind solche Interviews sehr zeitaufwändig. Daher wurde diese Komponente an die Jugendarbeit aus­gelagert. MitarbeiterInnen aus der Offenen Jugendarbeit sowie aus Jugendorganisati­onen erhielten einen Diskussionsleitfaden, um das Thema mit „ihren” Jugendlichen zu behandeln. Über ein Feedbackformular konnten die Positionen und Meinungen der Jugendlichen an uns rückgemeldet werden.

3) ExpertInneninterviews:

Neben den Jugendlichen selbst, wurden auch 15 ExpertInnen zum Jugendgesetz befragt. Ziel dieser leitfadengestützten In­terviews war es, mit jenen Personen über das aktuelle Jugend­gesetz zu sprechen, die im Rahmen ihrer Arbeit Erfahrungen mit ihm machen. Dazu gehörten Elternvertre­terInnen, die Polizei, MitarbeiterInnen aus verschiedenen Ver­waltungsabteilungen, der Jugendarbeit, der Sozialarbeit sowie aus der Gastronomie.

Ergebnisse

Anschließend wurden alle Ergebnisse in Form eines Positionspapiers zusammengefasst. Es sollten dabei keine Wertungen und Schlüsse gezogen, sondern unterschiedliche Positionen aufgezeigt und eingeordnet werden.

Zu zehn zentralen Themen (Ausgehzeiten, Übernachten außer Haus, Konsum von Alko­hol, Tabakwaren, Gefahren für Jugendliche, Förderung Jugendlicher, Beteiligung, Be­strafung, Harmonisierung und Formulierung des Gesetzestextes), die in der Umfrage und in den Interviews angesprochen wurden, konnten wir insgesamt 52 unterschiedliche Positionen identifizieren.

Interessanterweise sprachen sich viele Ju­gendliche für einen Erhalt des Status Quo aus.

Eindeutige Bestrebungen nach Libera­lisierung gab es nur bei den Ausgehzeiten (frei ab 16) sowie beim Übernachten außer Haus (ebenso frei ab 16). Neben der vielfachen Bestätigung für die existierenden Regelungen waren die be­sorgten Einschätzungen der Jugendlichen bei den Gefahren bemerkenswert. Sie sehen Jugendkriminalität, Gewalt sowie Drogen und Alkoholmissbrauch als Bedrohungen, die konsequente Gesetze erforderlich ma­chen.

Hier weichen die Ein­schätzung der „kon­servativen“ Jugend­lichen von jenen der ExpertInnen ab. Diese unterstrichen in den Interviews vielmehr die Notwendigkeit, Eigenverantwortung und Selbstbewusstsein der Jugendlichen durch andere Maßnahmen zu stärken und sprachen sich teilweise für Lockerungen im Jugendgesetz aus.

… und wie kamen die 52 Positionen ins neue Gesetz?

Eine Dialogveranstaltung mit rund 50 Ju­gendlichen sollte aus den 52 Positionen prägnante Empfehlungen für die Landesre­gierung entwickeln.
Aufgrund mangelnder Anmeldungen musste diese allerdings abgesagt werden. Stattdes­sen wurden die Positionen von den Exper­tInnen verdichtet und in Abstimmung mit dem Landesjugendbeirat Anfang 2016 an die Landesregierung übergeben.

Der Kontrast zwischen hoher Beteiligung bei der Online-Umfrage und der abgesagten Dialogveranstaltung zeigt sowohl das Poten­tial, als auch die Herausforderung von der­artigen Beteiligungsprozessen auf.