Rechtliche Aspekte bei der Mediennutzung von Kinder und Jugendlichen 

Neben den jungen Menschen sind auch Erwachsene, insbesondere Eltern und Lehrpersonen mit dieser Thematik befasst und es gibt eine Reihe von Herausforderungen bei der Nutzung von (neuen) Medien. Ganz allgemein wäre das Einüben von Medienkompetenz und der Erwerb der Fähigkeit, Medien so zu nutzen, dass Inhalte verstanden und kritisch zu bewertet sowie auch rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, wünschenswert. Nicht alle Kinder und Jugendlichen können von den positiven Aspekten der Digitalisierung im gleichen Maß profitieren. Deshalb braucht es spezifische Schutz- und Fördermaßnahmen. Neben pädagogischen Fragen sind bei jungen Menschen nachfolgende Themen mit Bezug zu rechtlichen Fragestellungen wichtig.  

Recht auf eigenes Bild 

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und geschützt. Bilder von Personen dürfen nicht veröffentlich werden, wenn insbesondere berechtigte Interessen der/des Abgebildeten verletzt werden. Im Einzelfall kann dies nicht immer eindeutig eingeschätzt werden, sodass sich jedenfalls empfiehlt in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten einzuholen. Bei Jugendlichen über 14 Jahren ist auch dessen Zustimmung einzuholen. Personen egal welchen Alters wird empfohlen sich vor Verwendung und Veröffentlichung von Bildern zu versichern, dass vor allem die Zustimmung zur Veröffentlichung von abgebildeten Personen ebenso vorliegt wie des Inhabers der Rechte auf das Bild.  

Recht auf Schutz  

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft macht besonders häufig die Erfahrung, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten bei der Nutzung des Internets und der Verwendung von Smartphones besonders schwierig ist. Die Verfügbarkeit ist niederschwellig gegeben, Schutz- und Filterprogramme werden häufig umgangen und die Weitergabe und Verbreitung ist problemlos und rund um die Uhr möglich. Das Kinder- und Jugendgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen, von denen Gefahren für die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen ausgehen, anzubieten, vorzuführen, weiterzugeben oder zugänglich zu machen. Dies gilt besonders auch dann, wenn Gewalt verherrlicht, die Diskriminierung von Menschen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Geschlechts oder einer Behinderung befürwortet wird oder pornografische Handlungen dargestellt oder vermittelt werden. (vgl. Kinder- und Jugendgesetz § 14). Auch wenn Eltern und auch Lehrpersonen nicht zu einer dauernden Kontrolle verpflichtet sind, muss doch das Löschen solcher Inhalte veranlasst werden, wenn dies bekannt wird. Illegale Inhalte auf Handys sollten vor allem dann gemeldet und angezeigt werden, wenn es sich um den Verdacht der Kinderpornografie oder nationalsozialistischen Gedankengut handelt. 

Cybermobbing  

Mobbing ist grundsätzlich kein unbekanntes oder neues Phänomen. Wenn einE SchülerIn gemobbt wird, ist sie bzw. er wiederholt und über einen längeren Zeitraum negativen Handlungen von anderen Jugendlichen ausgesetzt. Ebenso darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass mit den sogenannten neuen Medien – die im Übrigen inzwischen bereits so etabliert sind, dass viele Kinder im Volksschulalter damit vertraut sind – Mobbing rund um die Uhr möglich ist. Neben präventiven Angeboten kommt insbesondere der gezielten und konsequenten Intervention zur Beendigung einer Mobbingsituation große Bedeutung zu. Der Übergang zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen ist oft fließend und die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen vor allem bei Jugendlichen weniger bekannt. Beispielhaft und bei der Häufigkeit relevanter seien hier die üble Nachrede, fortgesetzte Belästigung im Wege eines Computersystems (Cybermobbing) oder der widerrechtliche Zugriff auf ein Handy genannt. 

Umgang mit Medien lernen und üben 

Der Erwerb von so genannter Medienkompetenz ist ein längerer Prozess und muss von Eltern und pädagogischen Fachpersonen kritisch und geduldig begleitet werden. Beschränkungen oder Verbote bei der Nutzung von Smartphone und Computer sind dabei keinesfalls ein Ersatz für diesen Lernprozess. Auch wenn medienfreie Zeiten durchaus sinnvoll sind und ausgehend von Frankreich die Diskussion über „handyfreie“ Schulen auch Österreich erreichen wird, müssen sich Erwachsene einer veränderten Medienvielfalt für Kinder und Jugendliche stellen. In der pädagogischen Auseinandersetzung und Begleitung soll erreicht werden, dass Kinder und Jugendliche Inhalte einordnen und verarbeiten können. Medienangebote und insbesondere Werbung sollten sie kritisch beurteilen und nicht zuletzt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Spielregen kennenlernen.

 

Mehr zum Thema Medienkompetenz hören Sie z.B. am 21.11. beim am.puls Abend „Lost in Information? – Surf Smart!“