Cybermobbing – Wenn das Internet zum Albtraum wird

„Ein guter Tag beginnt mit einer Regierungsvorlage gegen Hass im Netz“, sagte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bei der Vorstellung des überarbeiteten Gesetzespakets „Hass im Internet“ am 18.11.2020. Darin lässt sich auch ein Punkt zum Straftatbestand des „Cybermobbings“ nachlesen, welcher gegenüber der bestehenden Rechtslage verschärft werden soll (künftig soll es schon ab dem ersten Posting – und nicht nur, wenn es „fortgesetzt“ erfolgt – strafbar sein).

Soviel zur Zukunft – und wie sieht die Gegenwart aus? Das Coronajahr 2020 neigt sich dem Ende zu und stellte jede – und ich meine wirklich jede – Institution vor große Herausforderungen. Die einen kamen mit diesen Aufgaben besser zurecht, andere wiederum stellte es vor immense Probleme. Und damit schlage ich die Brücke zu den Schulen und den damit zusammenarbeitenden Einrichtungen und Institutionen, die im abgelaufenen Jahr aufgrund von Corona einen regelrechten Slalomlauf zu absolvieren hatten. Ein gewohntes Abhalten von Workshops in Schulen war nicht möglich – viele Schüler*innen konnten gar nicht, schwer oder überwiegend nur digital via Social Media erreicht werden. Wo das „Web 2.0“ also als Bindeglied zu den OJA und anderen Jugendeinrichtungen diente, mussten viele Kinder und Jugendliche während der Coronazeit – insbesondere während der Lockdowns[  – Cybermobbingerfahrungen machen.

Auf mimikama.at war am 01.09.2020 über eine irische Studie mit dem Titel „KiDiCoTi“ (Kids‘ Digital Lives in Covid-19 Times)* zu lesen, dass in der Zeit des irischen Lockdowns 66 Prozent des Cybermobbings gegen Kinder und Jugendliche auf privaten Messaging-Diensten wie WhatsApp stattfand. Von 504 befragten Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 18 Jahren gaben 28 Prozent an, Cybermobbingerfahrungen gemacht zu haben – davon eben diese 2/3 auf Messenger-Diensten.

Diese Studie könnte sich in angepasster Form auch über Österreich und Vorarlberg stülpen lassen, doch glücklicherweise gibt es in Bezug auf Cybermobbing auch gute Nachrichten. Denn mit der gesellschaftlichen und medialen Themenpräsenz gewinnt das internationale Problem Cybermobbing auch permanent an Bedeutung. Denn in der ORF-Freistunde am 20.11.2020 war zum Beispiel vom 17-jährigen Sadat RAHMAN – einem jungen Programmierer aus Bangladesch – zu hören, der die Handyapp „Cyber Teens“ entwickelte, damit Kinder und Jugendliche Hilfe holen können, wenn sie jemand im Internet belästigt oder beschimpft. Der junge Mann erhielt für seine Errungenschaft sogar den Kinderfriedenspreis.

Was sagt denn die Kriminalstatistik über Cybermobbing aus? Einen betreffenden Straftatbestand gibt es seit dem 01.01.2016 – nämlich den Paragraphen 107c Strafgesetzbuch (Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems). Die heurige Kriminalstatistik sagt aus, dass es im  Jahr 2018 308 angezeigte Fälle in Österreich gab und 2019 330. Davon geklärt werden konnten 2018 230 und 2019 255 Fälle. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 74,7 Prozent 2018 und 77,3 Prozent im Jahre 2019.

Das klingt im Großen und Ganzen recht positiv, blendet jedoch die vermutlich hohe Dunkelziffer an nichtangezeigten Fällen aus. Weiters lässt sich Cybermobbing im Großteil der Fälle nicht auf einen Paragraphen runterbrechen, da Cybermobbing vielschichtig und teils auch unterschwellig geschieht. Großteils dürften sich die Opfer auch nicht im Klaren sein, wohin sie sich mit ihren Problemen wenden können bzw. war dies heuer aufgrund der eingeschränkten sozialen Kontakte auch nicht ohne Weiteres möglich.

Das Bundesland Vorarlberg ist in Sachen Gewalt und Mobbing vom Beratungsangebot her den Ansprüchen entsprechend aufgestellt. Was unbedingt weiter forciert werden muss ist die Vernetzung der betreffenden Institutionen, welche sich mit dem Thema Cybermobbing beschäftigen. Denn nicht nur die Opfer brauchen Unterstützung, sondern auch deren Erziehungsberechtigte benötigen Aufklärung und Information, damit sie lernen, ihre Kinder ernst zu nehmen, zu unterstützen, stark zu machen und einen geschützten Rückzugsort zu bieten. Des Weiteren müssen Täter*innen darauf aufmerksam gemacht werden, dass es einen schmalen Grat zwischen Spaß und Straftat gibt. Insbesondere aus dem Bereich der Gewalt in der Privatsphäre heraus wissen wir, dass Täterarbeit zugleich auch Opferschutz bedeutet.

Abschließend möchte ich noch einen Kommentar wiedergeben, welchen ich auf der Homepage der Schweizer Zeitung „der Bund“ unter dem Artikel der Familie PFISTER vom 30.10.2020 entdeckt habe, die ihre 13-jährige Tochter Céline 2018 durch Suizid aufgrund von Cybermobbing verlor. Diesen Kommentar, welcher von einem gewissen Reto EGGIMANN stammt, kann ich persönlich nur unterstützen:

„Mein Mitgefühl und meinen Respekt an die Eltern Pfister. Erwachsene, Eltern und Lehrkräfte: Lasst uns gegenüber Kindern und Jugendlichen unser – vorurteilsloses – Interesse an ihrer (auch digitalen) Lebenswelt zeigen. Lasst uns die Kinder und Jugendlichen aktiv begleiten, damit sie lernen, mit Social Media korrekt und fair umzugehen. Und lasst uns auch klar Grenzen kommunizieren und durchsetzen (sei das in der Erziehung, in der Strafverfolgung etc.). Das ist stete „Chnochebüez“ (Anm. Bernerdeutsch „Knochenarbeit“), doch diese ist und bleibt dringend nötig.“

am.puls digital zu dieser brisanten Thematik findet am 3.12. statt – hier gehts zu den Details.
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